Damit eine niederösterreichische Gemeinde Anspruch auf umfassende Betreuung hat, muss sie sich als Mobilitätsgemeinde deklarieren. Dafür sind ein Gemeindevorstands- bzw. Stadtratsbeschluss sowie die Nennung zweier Ansprechpersonen – jeweils eine aus Politik und Verwaltung – erforderlich. Diese Personen tragen den Titel Mobilitätsbeauftragte der Gemeinde. Das Service des Mobilitätsmanagements Niederösterreich steht allen Gemeinden dank der Finanzierung durch das Land NÖ kostenlos zur Verfügung.
Aktuell nutzen 549 von 573 niederösterreichischen Gemeinden (Stand 01.09.2024) dieses Service und sind deklarierte Mobilitätsgemeinden.
